1. Anwendung 1.1 Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen de Schriftform. 1.2 Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur , wenn sie von ihm ausdrücklich anerkannt wurden. 2. Preise 2.1 Alle Preise sind empfohlene Verkaufspreise in EUR. 2.2 Mindest-Rechnungswert ist EUR 45.- ohne Mehrwertsteuer. Für Bestellungen innerhalb Deutschlands berechnen wir eine Versandkostenpauschale von EUR 3,90. Wir liefern per UPS/DPD/Sped. 3. Liefer- und Abnahmepflicht 3.1 Lieferfristen
beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen, der vereinbarten Anzahlungen . Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten. 3.2 Der Lieferer ist zur Aufnahme von Anschlussaufträgen mit angemessenen Lieferfristen verpflichtet. Diese Verpflichtung beinhaltet keine Bindung an frühere Preisvereinbarung. 3.3 Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Unerlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies
gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrung und unvorhersehbaren Lieferschwierigkeiten, sofern sie vom Lieferer nicht zu vertreten sind. Der Lieferer wird den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen. 4. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang 4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen.
4.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Besteller über. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Besteller zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen ist. 5.2 Bei Pfändung ist der Käufer vielmehr verpflichtet, den Lieferanten umgehend zu verständigen. 5.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt
der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferers gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind. 6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sämtliche Zahlungen sind in EUR an den Lieferer zu leisten. 6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Regulierungen mit Bankeinzug mit Einzugermächtigung gewähren wir 2% Skonto. Skonto wird anerkannt, wenn alle Forderungen, auch Wechselforderungen beglichen sind. Jede Zahlung wird mit der ältesten, fälligen Rechnung verrechnet. 6.3 Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Bundesbank-Diskontsatz berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist. 6.4 Schecks, kreditskontofähige Wechsel werden nur erfüllungsfalber angenommen, sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. 6.5 Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit der Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch
offenstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des Bestellers zurückholen. 7. Gewährleistung 7.1 Stahldeko gewährt 24 Monate Garantie ab Auslieferungsdatum. Vorraussetzung ist fachgerechte Lagerung, Montage und Behandlung, und dass keine willkürliche
Beschädigung der Ware erfolgte. 8. Mangelhaftung 8.1 Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf 1 Woche nach Festlegung, längstens aber auf 6 Monate nach Wareneingang. 8.2 Bei begründeter Mangelrüge – wobei für Qualität und Ausführung die vom Besteller schriftlich freigegebenen Ausfallmuster sind - ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder
kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden. 8.3 Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge, nur zu Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch den Lieferer ist der Besteller berechtigt , nach vorheriger Verständigung
des Lieferers nachzubessern und dafür Eratz der angemessenen Kosten zu verlangen. 9. Schutzrechte 9.1 Der Besteller haften dem Lieferer für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt den Liefere von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat ihm den entstandenen Schaden zu ersetzten. 9.2 Entwürfe und Konstruktionsvorschläge des Lieferers dürfen nur mit dessen ausdrücklicher Genehmigung weitergegeben werden. 10
. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort des Lieferwerks. 10.2 Gerichtsstand ist das für den Ort der Rechnungsstellung zuständige Gericht, auch für Urkunden-, Wechsel-, Scheckprozesse. 10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 11.Bankverbindung
Konto-Nr. 269398700 BLZ 76080040 bei der COMMERZBANK (vormals DRESDNER BANK).
Stand Juni 2009 |